Die Therapeutischen Sitzungen werden in der Regel telefonisch vereinbart
Bei Nichteinhalten des Sitzungstermines bitte ich sie so bald als möglich um telefonische Benachrichtigung, ist dies nicht der Fall so muss ich die Sitzung in Rechnung stellen
Das Honorar pro Sitzung beträgt 130.-/60 Min. (der Tarif entspricht den Richtlinien des Berufsverbandes SVLT) Telefongespräche werden ebenfalls zum selben Stundenansatz verrechnet
In der Regel findet pro Woche eine Lektionseinheit statt (Ausnahmen sind Feiertage und Schulferien)
Manchmal erfordert eine Problemstellung Informationsgespräche mit Lehrern und anderen Therapeuten, diese verrechne ich zum obengenannten Stundenansatz
Ich unterstehe der Schweigepflicht